
Rechtliches
Die öffentliche Verkündigung und die Verwaltung der Sakramente in der Kirchengemeinde sind die besonderen Aufgaben der Pastoren und Pastorinnen im pfarramtlichen Dienst. In Ausübung dieser Aufgaben sind sie im Rahmen des geltenden Rechts unabhängig.
Sie sind an das evangelisch-lutherische Bekenntnis gebunden.
Über alle Angelegenheiten, die den Pastoren und Pastorinnen im pfarramtlichen Dienst bekannt werden und die ihrer Art nach oder infolge besonderer Anordnungen vertraulich sind, haben sie von Amts wegen Verschwiegenheit zu wahren und über alles, was ihnen in der Seelsorge anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen, auch wenn ihr Dienstverhältnis nicht mehr besteht.
Der Pastor und die Pastorin sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren.

:: Pfarramt
Sprechstunden
Sprechstunden und Besuche sind jederzeit nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Taufen, Trauungen
Taufen und Trauungen sollten im Pfarramt möglichst frühzeitig angemeldet werden. Im Ausnahmefall können solche Amtshandlungen auch in anderen Gemeinden stattfinden. Dazu ist die Einwilligung ("Dimissoriale") des Pfarramts erforderlich. Umgekehrt können auch Trauungen und Taufen von Mitgliedern anderer Gemeinden hier stattfinden, wenn das Heimatpfarramt einverstanden ist.
Hochzeitsjubiläen
Traugedächtnis-Gottesdienste sind auf Wunsch zu allen Jubiläen ab der Silbernen Hochzeit möglich. Bei gesundheitlichen Beschwerden kann der Gottesdienst auch zu Haus gefeiert werden.
Haus- und Krankenabendmahl
Wer nicht mehr in der Lage ist, den Gottesdienst zu besuchen, braucht dennoch nicht auf das Abendmahl zu verzichten. Eine Haus- oder Kranken-Abendmahlsfeier kann jederzeit mit dem Pfarramt verabredet werden.
Kircheneintritt, Wiedereintritt
Eintritte oder Wiedereintritte in die evangelische Kirche oder Übertritte aus anderen Konfessionen sind im Pfarramt möglich. Info und Terminabsprache siehe Kontakt.
Patenschein
Wer Pate bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde wird, benötigt einen Patenschein als Nachweis der Mitgliedschaft in der Kirche. Patenscheine stellt das Pfarramt kostenlos aus.
Kirchenbücher, Ahnenforschung
Sämtliche Kirchenbücher vor 1900 befinden sich im Kirchenkreisarchiv, Groner-Tor-Str. 30a, 37073 Göttingen, Tel. (0551) 485392.