Rechtliches

Die öffentliche Verkündigung und die Verwaltung der Sakramente in der Kirchengemeinde sind die besonderen Aufgaben der Pastoren und Pastorinnen im pfarramtlichen Dienst. In Ausübung dieser Aufgaben sind sie im Rahmen des geltenden Rechts unabhängig.
Sie sind an das evangelisch-lutherische Bekenntnis gebunden.

Über alle Angelegenheiten, die den Pastoren und Pastorinnen im pfarramtlichen Dienst bekannt werden und die ihrer Art nach oder infolge besonderer Anordnungen vertraulich sind, haben sie von Amts wegen Verschwiegenheit zu wahren und über alles, was ihnen in der Seelsorge anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen, auch wenn ihr Dienstverhältnis nicht mehr besteht.

Der Pastor und die Pastorin sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren.


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